Misc. Notes
Vorfahren der Margarethe von Holzheim: „58. v. Felsberg, Eckhard, urk. 13.3.1377.“
7;
„Um des gleichmäßigen Abschlusses willen sei aber noch erwähnt, daß die Mutter der Brüder Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth eine Tochter des
Eckhard von Felsberg war,
der am 13. März 1377 zusammen mit seinen Söhnen Fritz und Hermann urkundete. Denn der hier genannte Fritz von Felsberg bekannte sich am 23. Apr. 1402 gegenüber den Brüdern Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth, ‚seinen Oheimen‘, hier offensichtlich = Schwestersöhne, als Schuldner eines Darlehns von 200 rheinischen Gulden und 54 Mark, die ihr Vater selig und sie selbst seinem Bruder Hermann selig und ihm geliehen hatten. Da dieses Darlehn jedenfalls zwischen 1377 und 1402 gewährt wurde, kann der dabei mitwirkende, inzwischen verstorbene Vater der Röhrenfurth’schen Brüder meines Erachtens nur Otto von Röhrenfurth, der am 15. Apr. 1375 mit seiner Frau Luckel genannt wird, der Sohn des vor dem 27. Jan. 1368 gestorbenen Eckhard von Röhrenfurth und seiner Frau Alheid sein.“
93;
Ahnenliste Staudinger: „4235130v. FELSBERG, Eckhard, gen. 13.03.1377 m. seinen Söhnen Fritz und Hermann, Wäppner,
Amtmann in Felsberg 13.03.1364, wird von Landgraf Heinrich II und Junker Hermann 18.06.1371 zum Bürgen gesetzt in der Einigung mit dem Grafen Heinrich und Adolf v. Waldeck, (hess. Dienerbuch); Nach „Der Personalstaat“:
Ritter,
ist 07.10.1361 und 27.01.1362 einer der hess. Schiedsleute für (Nieder)Hessen zur Beilegung der Irrungen zwischen Mainz und Hessen.
28.02.1376 verpfänden die Lgg. Heinrich und Hermann an Eckhard d.Ä. und seine Söhne Fritz und Hermann Schloss, Haus und Stadt Felsberg mit Zubehör für eine Schuld von 700 Mark. 11.07.1384 verpflichtet sich die Kaufunger Äbtissin Adelheid gegenüber Lg. Hermann, ihren Hof Hambach bei Lichtenau nur mit Zustimmung des Landgrafen zu verkaufen und dabei nicht in den Besitz des Herren Eckhard v. F. und seiner Erben gelangen zu lassen.
Schwört 28.05.1388 Lg. Hermann Urfehde. 31.01.1390 stimmt Lg. Hermann einer Vereinbarung zu, die die Äbtissin Margarethe von Kaufungen mit Herrn Eckhard über Hambach traffen will.
Diese Vereinbarung erfolgt am 06.03.1390 zugunsten Eckhards, da er die ihm verloren gegangene Gunst des Fürsten mit Hilfe Ritter Krafts v.Fronhausen, Heinrich Schenks und Kunos von Rodenhausen wiedergewonnen hat.“
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