Misc. Notes
Taufe Gehlberg, 18.2.
1697: “d. 18 Febr. Nic. Heinzen iun [der Pfarrer hat später das Original “iun.” weggestrichen und “sen” dafür eingetragen, das ist aber zweifelhaft...] ein Töchterl. nom. Doroth. Elisabetha sul. 1. Nicol Heinz sen. [auch hier hat er “sen” gegen “jun” ausgetauscht!!] 2. des Forstknechts auf dem Dörberg Schwarzburglichen Hn Peter Jägers ux., 3. Hanß Heinr. Kühns ux.; # 1773”
40;
Am 19.11.1720 wird sie Taufpatin: “d. 19 9br. Hanß Georg Heinzen ein Töchterlein nom. Doroth. Elis. sul. 1. Xtian Schmidt Jacob Schmidts Sohn,
2. Doroth. Elis. Heinzin Nic. Heinzens Tochter”
40;
Am 27.9.
1731 wird sie Taufpatin: “d. 27 9br. Nic. Steph. Schmidten ein Töchterl. nom. Doroth. Sophia sul. ... 2. Doroth. Elis. Andr. Greiners ux. ...”
40;
Vom einzigen großen Brand in Gehlberg: Es war am
1. Juni des Jahres 1759, als früh um 9 Uhr der Schreckensruf “Feuer!” durch den Ort gellte. Wie im oberen Stock des Hauses der Witwe des Andreas Greiner das Feuer entstanden war, wusste keiner zu sagen. Obwohl die ganze Einwohnerschaft sogleich sich nach Kräften bemühte, das Feuer einzudämmen, griff es immer weiter um sich. Gewisse Einrichtungen zur Brandbekämpfung hätten schon nach der Landesordnung Ernsts des Frommen vorhanden sein müssen. Vielleicht waren auch Löscheimer und Leitern da, doch stand es damals mit der Wasserversorgung des Ortes ziemlich schlecht, zumal im Sommer, wo die zwei, drei vorhandenen Brunnen (Teiche waren noch nicht angelegt) oft keinen größeren Strahl als in Strohhalmdicke hergaben. Dazu waren die Häuser ausnahmslos mit Schindeln verkleidet und bedeckt. Glücklicherweise lagen die Gebäude nicht allzunah beisammen, Gleichwohl brannten in 2 Stunden “4 Hauptwohnungen und 2 angehängte Nebenwohnungen und 2 große Scheunen mit der Stallung und allen Mobilien” ab. Außerdem wurde an des Schultheißen Haus die Giebelwand sehr beschädigt. Zu dem durch den Brand Vernichteten gehörten auch die gesamten Glasvorräte der Geschädigten. Die Regierung schlug umgehend dem Herzog die Genehmigung einer
Kollekte zu Gunsten der Abgebrannten vor, welche auch erteilt wurde und in den Städten Gotha, Walthershausen und Ohrdruf zur Durchführung kam. Zum Wiederaufbau wurde Holz gegen die gewöhnliche Waldmiete abgegeben und ein Steuernachlass auf 3 Jahre gewährt.
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