Misc. Notes
1587-1590 Glasmacherlehrling in Bischofsgrün41,
1590-1599 Glasmacher auf der Glashütte Fehrenbach22; Gotteskasten-Lehnbuch Steinheid: “Petter Greyner, Hutten- und Glaßmeister”
22; ca
1600-1616 Glas- und Hüttenmeister zu Lauscha und Hüttengründer von Grumbach;
gründet 1616 mit Christoph Müller jun. (1586-1669) eine neue Glashütte in Grumbach auf reußischem Gebiet (s.u.)
22;
In einer Eisfelder Amtsrechnung 1599/1600 (Landesarchiv Meiningen) wird vermerkt: “
Peter Greiner, Glasmacher zu Fehrenbach mit 8 Gulden bestraft, weil er sich mit zweien Dirnen verlobt hatte22;
1587 wird er in Bischofsgrün Taufpate als “Peter Greiner, Hanns Greiners in Langenbach Glasers Sohn, mit dem Beysatz:
Der Zeit auf der neuen Hütten arbeitend.”
140;
Auszug aus der Gründungsurkunde von Grumbach vom 29.3.1616: “Heinrich der Jüngere Reuß, Herr von Plauen, zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, beurkundet: Die Glasmeister Peter Greunen und Christoph Müller wünschen auf dem im Frankenwald gelegenen Grumbach auf herrschaftlichem Boden eine Glashütte mit Wohnungen und anderem Zubehör anzulegen und haben sich einen Platz ausgesucht, den sie erblich zu erhalten wünschen.”)
22; Saalfeldische Historie (M.C. Sagittarius, 1904): “am 22.10.1634 haben kaiserliche Reiter bei ihrem Einfall über Kulmbach bei der Plünderung der Lobensteinischen Glashütte neben Ochsen auch Weib und Sohn mitgenommen.”
22;
Zuvor, am 24.2.1616, hatten herrschaftliche Beamte zu Lobenstein mit den Gesuchstellern über die
näheren
Bedingungen verhandelt, die da sind: “Gegen eine Kaufsumme von 600 fl. erhalten sie 30 Tagewerk Wald, für weitere 130 fl. eine Wiese überlassen. An Wohnhäusern sind höchstens 8 vorgesehen. Der Erbzins für den gekauften Wald soll 3 fl. 3 Gr., für die Wiese 13 Gr. und für die Hütte nebst jedem Wohnhaus je 19 Gr. 3 Pfg. betragen. Er ist ab 1616 zur Hälfte an Michaelis und zur anderen zu Walpurgis zu entrichten. Die Errichtung einer Schneide-, einer Mahlmühle, sowie eines Brauhauses werden genehmigt. 200 Eimer Bier sind tranksteuerfrei, weiteres Bier ist landesüblich zu versteuern. Der herrschaftlichen Hofhaltung in Gera sind jährlich ein Schock Tafelgläser und ebensoviel lange ‘Röhren’ zu liefern für weiteren Gläserbedarf für den Hof wird je Stück ein Pfennig Nachlaß gewährt. (Hänsel: ‘Galshütten’, S.4)”
22;