Misc. Notes
Köhler12, 1652 Schnapsbrenner (s.u.)
133; wohnt in Goldlauter in der “Hohen Mühle” zw. Lauter u. Goldlauter
[Schneidmühle??]12;
Seelenregister Goldlauter
1646: Ehepaar Nr. 12: Jacob Günther, Weib Anna, Kinder Heinrich, Helene [Magdalene] und Martha, sowie die Witwe Nr. 8, Dorothea Röhring
25;
[Da 1646 die Witwe Dorothea Öhring mit in seinem Haus wohnt, ist anzunehmen, dass Georg Teuchert entweder verstarb oder nach dem Tod seiner 5 erwachsenen Kinder Ende 1635 Goldlauter verieß und Jacob Günther 1636 in Georg Teucherts Haus nach Goldlauter zog (da auch kein Taufeintrag seiner 2 ältesten Kinder vor 1637 in Goldlauter zu finden ist)]12;
Heirat Schmiedefeld (KB Goldlauter), 18.5.
1629: “Jacob Günther uffin Schmidtfeld, und Anna, Tochter des weyl. Hansen Siebenlist”
12;
Am 22.12.
1639 wird er Taufpate bei Jacoby, Sohn des Thomas Fuhrmann: “Taufpate ist Jacob Günther”
12;
Am 20.5.
1644 wird er Taupate bei Jacoby, Sohn des Paul Orwen: “Taufpate ist Jacob Günther, kohler”
12;
Am 14.4.
1650 wird er Taufpate bei Jacob, Sohn des Sebastian Weiss: “Taufpate ist Jacob Günther, Köhler”
12;
Tote Goldlauter, 23.7.
1675: ”Den 23. Jul.... ist Jacob Günther, Wittwer... ein 80-jähriger Mann, welcher
in der <<Hohen Mühle>> zwischen Lauter und Goldlauter wo selbst er sich bisher aufgehalten... auf dem hiesigen Gottes-Acker zur Erden bestattet worden"
19;
Chronik der Stadt Suhl, Urkunde Nr.48: “Concession auf
12 Brandweinbrennereien in Suhl v. J.
1652” (6 in Suhl, 4 in den Eisenhämmern,
2 in der Lauter und Goldlauter): “Sechs Blasen ... benahmlichen Marien, Bastian Hoffmanns, und Marthen, Hanns Hoffmanns nachgelassenen Wittwen, Hansen Bauern, Michael Hoffmann, denen Christian Lesshaften, Zoll-Einnehmern, und Hansen Albrechten Schneidern, Bürgern allhier, ferner in denen Eisenhämmern Vier Blasen, so Anietzo von Hanns Schneidern, dem Jüngern, Veit Stockmarn, Georg Triebeln, ältern, und Wolf Commern in der Steinau gebraucht werden, wie auch
zwey Blasen in der Lauter und Goldlauter, deren sich jetziger Zeit Hans Schneider, alter, und
Jacob Günther anmaßen, bey welcher Anzahl es allenthalben verbleiben, und solche keines Orts weiter übersetzt werden soll... Zum Dritten, weil durch diese 12 Personen die Bürgerschaft und Inwohner benannter Orte überflüssig versehen, dieselbe auch erbötig, sich guter Waare zu befleißigen, und solche in billigen Preis zu geben, auch allenfalls nach Anleitung des Getreydig-Kaufs Erkänntniß zu leiden; Als soll hinfort in keinem andern Ort in oder außerhalb des Landes (denen Fränkischen ausgenommen) Brandewein anhero bracht, Haussiren getragen, oder auch durch die Inwohner aufgekauft, und in Häusern verschenket werden,
wie auch kein Brandwein-Brenner in der Goldlaurer, oder in Eisenhämmern seinen Brandwein in der Stadt Suhl feil zu tragen Macht haben, und ingemein allen und jeden allzusammen (ausgenommen denen zwölf Brandewein-Brennern) das Brandwein feil haben gänzlich verboten, die Fränkische aber, wie oberwehnet, ausgenommen seyn, bey Verlust des Brandeweins, so denen, welche hierwieder handeln, abgenommen und ins Amt eingeliefert werden soll.”
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