Misc. Notes
Sie ist die
Tochter der Schwester der ersten Frau ihres späteren Mannes (Schriftstück zum Ehe-Begehren siehe unten; dort wird sie als “
manntolle Dirne” bezeichnet und
sie sollte wegen ihrem Verhälnis mit ihrem Onkel ins Zuchthaus)
453;
Ahnenliste Katharina Köllmann: “35.
Recknagel, Anna Elisabeth, * Steinbach 03.1709, + Steinbach 11.07.1778, Alter: 69 J 4 M, oo Steinbach 13.06.1725 Valtentin Nothnagel, Quellen: Kirchenbuchauszüge Steinbach-Hallenberg: Valtin Nothnagel, Hamerarbeiter, geb. ?, gest. 17.1.1773, cop. 13.06.1725 in 2. Ehe mit
Elisabeth Recknagel, Tochter des Valtin Recknagel, Hammerbläser und Zwölfer zwischen beiden Ortschaften”
67;
Ein ausführlicher Bericht des Pfarrer Johannes Reinhardt Avenarius über ihr Ehebegehren: ”Valtin Nothnagel, Witwer und Hammerarbeiter in Untersteinbach, den ich jederzeit für einen ehrbaren Mann gehalten und dessen erste Frau sich in allem wohl und christlich gehalten, ward voriges Jahr 1724 dieser seiner wackeren Frau durch den Tod beraubt. Nun hätte man meinen sollen, der böse Mann hätte sein rechtschaffenes Weib christlich betrauern wollen: allein da brach aus, was bisher verborgen.
Er nahm nach seines Weibes Tod sogleich derselben Schwester Tochter, der Vater heißt Valtin Recknagel, Hammerbläser und Zwölfer zwischen beiden Ortschaften, mit Namen Elisabetha zu sich und zwar wider seines alten ehrlichen Vaters Johann Georg Nothnagel, Fuhrmann in Obersteinbach, und seiner Geschwister Willen, als deren einer diesen ihrem verwitwetem Bruder gerne hausgehalten hätte, aber da galten Vater und Schwestern nicht, es mußte obige Elisabeth Recknagel sein. Wie nun diese vor Hochmut und Eigendünkel recht zur Närrin geworden, so war sie dabei eine recht gottlose Wäscherin, die mit ihrem verwegenem Maul viel Hetze betreibt und kränkt, und sicherlich arme gefallene Personen jederzeit sehr spöttisch durchgehechelt. Da nun diese sauber Person bis in die 8. Woche nach des Nothnagels Frau Tod bei Haus, kam dieser Mann zu mir und fragte, ob er nicht die bei sich habende, seiner verstorbenen Frau Schwester Tochter, heiraten dürfte. Ich gab ihm einen wohlverdienten Verweis: 1. weil seine Frau, die er auch im Tod aller Ehren wert und Betrauern würdig halten sollte, noch nicht lange tod, 2. weil dergleichen Heirat als er suchte, nicht wohl geduldet, noch in dieselbe dispersieret würde:worauf er fortging und mich meidete und seine böse Sache durch anderer Beihilfe suchte durchzubrinen. Er kam mit seinem Vorhaben vors Presbyterium, allein da ward er abgewiesen.
Jedoch weil der weibertolle Mann und der manntollen Dirne ihre Eltern unablässig ins Amt um Hilfe liefen, machte ihr Amtsschultheiß Johann Zufall einen Anfragebrief an das hochfürstliche Consistinum von wo aber diese gesuchte Ehe gänzlich abgelehnt und beiden geboten wurde, voneinander zu bleiben. Zur Zeit brach es aus, daß der böse Mann seine bußfertige Haushälterin geschwängert. Da erfolgte nach erlassenem Brief vom Consituiv der Befehl, daß obgleich diese beiden Leute anfangs zum Zuchthaus vorgesehen, so sei doch ihres beklaglichen Bittgesuches halber endlich in ihrem Sinne eine Ausnahme bewilligt worden, war aber diese Strafe:
1. 50 Kammergulde pro Dispensation
2. 50 Kammergulden für ein illegitimes Verhältnis
3. mußten sie auf einem Bußtag, es war Mittwoch nach dem 2. Sonntag nach Trinitatus öffentlich Kirchenbuße tun und wurden sogleich darauf in der Bußkirche getraut.
Bemerkung: Sie haben hernach suppliciert um Erlaß obiger Geldstrafe, ob sie aber erhalten, weiß ich nicht.
oo I. Steinbach 03.06.1716 Ottilia Wagner, II. Steinbach 13.06.1725 Anna Recknagel”
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