Misc. Notes
1773 erster Lehnträger der Gehberger Glashütte (gefolgt 1800 von seinem Sohn Joh. Gottfried (s.u.)
243;
Taufe Gehlberg, 7.1.
1729: “d. 7 Januar Hanß Georg Schmidten ein Söhnl. Joh. Nic. Sul. 1. Nic. Häfner Glasmacher 2. Jfr. Aemilia Sophia Greinerin”
40;
Heirat Gehlberg, 23.10.
1759: “d. 23 8br. ist
Joh. Nic. Schmidt, ein Glasmacher weil Hanß Georg Schmidts, Glasmachers einziger Sohn mit Jfr. Eva Marg. Greinern, Joh. Nic. Greiners Glas- u. Huttenmstrs alhier eltesten Tochter 2 Ehe öffentl. copuliert worden”
40;
1769 (KB Gehlberg): “Glasmacher Johann Nicol Schmidt”
40;
1787 (KB Gehlberg): “Joh. Nicolaus Schmidt Glas- und Hüthen-Meister”
40;
“Im Jahre 1772 kam Ernst II. (von Gotha-Altenburg) zur Regierung. Joh. Martin Orban und Joh. Michael Greiner kamen als die Besitzer der einen Hälfte der
[Gehlberger Glas]Hütte am 14. September 1772 und die Genossen der anderen Hälfte der Hütte am 11. Januar 1773 um Erneuerung des Lehnbriefes ein. Als am 4. Mai 1773 einige von ihnen in Gotha erschienen, wurde ihnen vorgeschlagen, zur Vermeidung künftiger Lehensfehler und zur Ersparung von Kosten bei Tod des Lehnsherrn oder Lehnträgers einen Lehnträger zu ernennen.
Als ersten Lehnträger schlugen die Gehlberger am 1. Juni 1773 Joh. Nicolaus Schmidt vor, der von der Regierung anerkannt wurde.” Aus der Spezifikation der Anteil der Hütte vom 28.April 1774 geht hervor, dass die ganze Hütte bereits in 24 Stände zerstückelt war.”
243;
“
Inzwischen war der erste Lehnträger Joh. Nicol Schmidt am 24. November 1793 gestorben, ein neuer Lehnträger wurde nicht ernannt. Jahre gingen darüber hin, bis es der Regierung zur Kenntnis kam, und sie Erkundigungen beim Justizamt Zella einzog. Die Gehlberger geben für das Versäumnis Unwissenheit und Unkunde der Lehnrechte an. Weiter entschuldigen sie sich damit, daß sie als Lehnträger den Sohn des Verstorbenen, Joh. Gottfried Schmidt, ausersehen hätten, der beim Tode des Vaters noch nicht mündig gewesen, es jedoch inzwischen geworden wäre. Der Herzog verzieh den Lehnfehler, erkannte den Sohn als Lehnträger an, der dann auch am 10. Juli 1800 mit der Glashütte beliehen wurde.”
243