Misc. Notes
1682 “Peter Hildebrand sen.”52;
Taufe Gräfenroda, 20.4.
1646: “7) den 20. Apr. Peter Hildebranden einen Sohn gebohren ist Peter Heilgergeist von Franckenhayn zu Gevatter gestanden und nach ihn genennt worden”
52;
Am 23.5.
1661 wird er Taufpate: “den 23. May als auff himmelfarth Christi abends zwischen 7. u. 8. Uhren ist Hanß Martin Frischmuthen ein Söhnlein zur Welt gebohren und den 25. dießes zur heiligen Tauffe befördert worden, ist sein Tauff Pathe geweßen Peter Hildebrands Sohn Peter, ist das Kind auch Peter genannt worden”
52;
1. Heirat Gräfenroda, 16.2.
1674: “Den 16. Febr. als der Montag nach septuag. ist Peter Hildebrand juv. mit Susanna Kummerin virg. allhier öffentlich und christlich copuliert worden”
52;
2. Heirat Gräfenroda, 26.9.
1680: “Den 26. Sept. als den Sonntag vor Michaelis ist Peter Hildebrand vid. mit Sylvester Rottmanns Tochter Jungfer Elisabethen allhier öffentlich copuliert worden”
52;
erschossen durch ein von allein losgehendes Gewehr: ”Im Jahre 1692 den 17. Dezember ist Peter Hildebrand von hiesigem Schützen in die ‘Schenke’ gefordert worden, um den einquartierten gothaischen ‘Völkern’ früh Morgens den Weg zu zeigen. Als er nun, nebst anderen Persohnen am Tisch bei den Ofen gesessen, ist ein ‘geladen Rohr’ so auf dem Höllstein gelegen, ohnversehens losgegangen, und hat den Hildebrandt bei dem ‘dicken Fleisch’ bei der Schauffel ein Loch in den Leib gerissen und ihn vermuthlich die Blase und die Därmer verletzet, voran er folgenden Tages verstorben ist.” (aus HG 1929, Nr. 31)
283“Wie schon berichtet, befand sich im ‘Schenkhaus’ eine Gerichtsstube und scheinbar wurden hier des öfteren Strafen verhängt, welche ihne weiteres am ‘Halseisen’, welches an der oberen Außenseite der Schenke angebracht war und auf welches sich ältere Leser der Heimatglocken noch entsinnen können, alsbald ihre Sühne fanden. Als Gerichtsherren fungierten damals gemeinschaftlich ein Kommissar des regierenden Fürsten von Schwarzburg und die Freiherrliche Röderische Familie. Vorher aber die Herren von Willisen. Beide Gerichtsherren kamen ordentlich nur 2 mal im Jahr hierher, da sie (so heißt es in der Niederschrift) neben dem ‘Rügegericht’ auch ordentlich Gerichtstag halten in einer dazu gewidmeten Gerichtsstube des hießigen ‘Schenk-Hauses’.”