Misc. Notes
1547 Voigt auf dem Schloss in Schleusingen (s.u.)
332;
1554 Stadtrichter in Schleusingen235;
[sein Weihnachts-Stipendium s.u.]1;
Lt. Lorentzen gest. 1566: “Philippus Streitlein [
Stadtrichter] circa annum
1554 obiit 1566”
350;
“In Hinternah wurden in der 2. Hälfte des 16. Jh. zwei Eisenhämmer unterschieden und als ‘
Oberer Hammer oder Streitleins Hammer’ und ‘Unterer Hammer oder die Appenfeller’ bezeichnet”
123; [
Nach Tenner gehört jedoch 1568 der untere Hammer Philip Streitleins Erben (siehe ganz unten)]
305;
“Der Obere Hammer war vor 1548 im Besitz des Silbacher Einwohners Peter Amarell und der Hinternaher Familie Halbich und wurde nach dem vorliegenden Hammerbrief von
1548 an Philipp Streitel und Hans Bischof verkauft... Während Hans Bischof in Hinternah ansässig und im Besitz von 2 Gütern und einer Söllen war, entstammte Streitlein der
Familie eines Hennebergischen Rates, die ‘alte Diener der Herrschaft’ stellte.”123;
Lehnsbesitz in Henneberg, GHA VII, Nr. 213: “
1560 Verleihung des Eisenhammers, früher Lohmühle, zu Hinternah nach Verkauf an Philipp Streitel” (2 Blatt)
344;
“Der obere und leistungsfähigere Hammer
[in Hinternah] gelangte um die Mitte des 16. Jahrhunderts in den Mitbesitz eines Angehörigen der alten hennebergischen Ratsfamilie Streitlein.
Jährlich wurden dort ungefähr
350 Zentner Eisen hergestellt”
333;
Aus der Leichenpredigt seines Sohnes vom 28.5.1622: “...ist derselbige vor ietzo 70. Jahren und 5 Monden / nemlich im jahr nach Christi Geburt 1551. am Tage aller Heiligen / allhier zu Schleusingen auff die Welt geboren worden.
Sein Vater ist gewesen Herr Philipp Streitlein / Stadtrichter / Herrn Michael Streitleins / gewesenen Fürstl. Hennebergischen Amptmanns und Landrichters allhier / eheleiblicher Sohn... und ob ihm wol der Vater flugs im fünfften Jahr seines Alters durch den zeitlichen Tod entfallen / so ist er doch von der Mutter ... auch im 20. Jahr seines Alters ... auff die Universitet Jena verschickt worden”
314;
Seber schreibt ferner, dass Philipp Streitlein “auff Weihnachten für arme Schul-Knaben eine Spendirung verordnet / dergleichen auff Ostern angestelt / und solche seiner wegen auch nach seinem Tod zu continuiren hinterlassen”. Daraufhin erweiters sein Sohn Justinus diese PENSION, um “Haußarme Leut allzeit auffs neuwe Jahr mit Brodt versehen werden sollen”
314;
Aus der Industriegeschichte Schleusingens (Abschnitt “Die Kohlordnung in den Ämtern Schleusingen und Suhl vom 4. April 1570”)305: Nachdem mit der Ressource Holz in den Hennebergischen Wälern sehr frevelhaft umgegangen wurde, erlässt am 4.4.
1570 Graf Georg Ernst von Henneberg eine Kohlordnung, in der festgelegt wird, wieviele Köhler und Buben ein jeder Hammermeister der Ämter Suhl und Schleusingen halten darf. Zuvor wird eine Verzeichnis angefertigt (“Ungefährliches Verzeichnis, was die Eisenhammer eine Zeitlangk hero zu gemeinen Jharen von Eysen geschmiedet
[Zahlen von 1568; Erste Zahl] und nach Gelegenheit der Hemer schmieden können
[zweite Zahl].
Ampt Schleusingen”, GHA Meiningen, Sectio II E 3): “Ebert Wolffen Hamer 828/1000 Centner / Lappen Hamer 800/1000 Centner / Der unter Hamer in Erla 255/350 Centner / Der ober Hamer in der Erla 300/300 Centner /
Der unter Hamer zu Hinternaw 258/350 Centner, Der ober Hamer zu Hinternaw 147/150 Centner, Sensenschmidts Hamer 480/800 Centner”. Kurz darauf, am 4. April 1570 wird eine “
Kohlordnung” in der Ratssitzung in Kündorf verabschiedet, in der festgelegt wurde, wieviele Köhler für den jeweiligen Hammer tätig sein dürfen (“Ordtnung, wie ... Herr Georg Ernst Grave und Herr zu Hennenbergk hinfuhro seiner F.G. Hamer in beden Ampten Schleusingen und Suhla mit Kohlwerk versehen... will”). “Vier Köler und ein bueb” werden angewiesen für ... “1. Eberhartt Wolffen Hamer zu Schleusingen; 2. Lappen Hamer zu Schleusingen;...;
“mehr nicht, dan drey Köler und ein bueb” werden angewiesen für “8. des Sensenschmidts Hamer zu Schleusingen,...,
11. den untern Hamer zu Hinternahe;...; “mehr nicht, dan zwen Kölern und ein Bueb” werden angewiesen für “...13. den Obern Hamer in der Erlau; 14. den untern Hamer in der Erlau;...; “mehr nciht dan ein Köler und ein Bueb” werden angewiesen für “15. den Ober Hamer in der Erlau”. Aus einem beiligenden Zettel, der auch die Summe des von den einzelnen Hämmern gezahlten Eisenzinses enthält
[StA Mng, GHA III, Nr. 291] geht hervor, daß in der obigen Aufstellung nicht sämtliche Hämmer des Amtes Schleusingen aufgeführt sind, da Vesser und die das Gießwerk bei Breitenbach fehlen. Die gezahlten Eisenzinsen sind demnach folgende: “Eberhart Wolff Amtmann 828 Zentner, 39fl 18gk / Von den Fickellen 800 Zentner, 38fl 4gk / Anting Roring 255 Zentner, 12fl 6gk / Der Schlotthamer 300 Zentner, ---- /
Philips Streitleins sel. Erben und die Dollermennin 258 Zentner, 12fl 12gk / Die Appenfelder von Hindernaw 141 Zentner, 7fl / Senssenschmidt und Valten Kremmer 480 Zentner, 22fl 36gk / Von dem Giswerck 263 Zentner, 12fl 22gk / Die Driebell i.d. Vesser 45 Zentner, 2fl 6gk”
305;
Nachdem im Jahr 1547 auf dringliches Anraten der 10 Hennebergischen Räte der Herschaftssitz der Grafen von Henneberg von Schleusingen nach Maßfeld verlegt werden soll, erlassen am
3.9.1547 die Grafen Wilhelm und Georg Ernst von Henneberg Ordnung über die Hofhaltung in Maßfeld (StA Mng., GHA Rep. A33 E XXI Nr. 1), die auch die Einnahmen und Ausgaben für Staatskasse beinhaltet: “
Dem voigt im schloß Philip Streyteln: 15 fl., 2 kleydt, 1 ochsen, 1 schwein, 8 malter korns, 1 malter weitz, 1/2 malter arbeis, 10 malter gersten, 2 fueder heus, sol das wardeinampt der muntz halben darbey verwalten
[Münzmeister], 50 klafter holtz, sein weib sol der betgevant
[Bettzeug] warten, sol das bernloch
[ein besonderes Quartier im Schleusinger Schloss] innen haben.”
332;
Er war wohl 1566-1579 Stadtrichter in Schleusingen (vgl. oben): Am 17.10.1660 wird Sebastian Schott (1572-1660), Stadtrichter in Schleusingen, begraben. Dabei trägt “Petrus Francus aus Schleusingen, z.Zt. Pfarrer zu Gleussen und Herreth, beide Kreis Staffelstein” ein Trauergedicht bei. In diesem führt Franck
die Schleusinger Stadtrichter in lateinischen Distichen auf: “Dic mihi per seclum Praetorum Nomina clara, Ordine qui fuerint Patria chara, tibi?
1. Praeliolum, 2. Formica, 3. Ferus, 4. Formisaque Vita, 5. Fontanus, 6. Lituus, 7. Scotus, 8. Alector erant.” und gibt dazu folgende Daten:
1) Philippus Streitlein, um 1554, † 1566; 2) Valentin Ehmeis; 3) Wolffgangus Wild aus Schleusingen, 1579, † 23.7.1592; 4) Wolffgangus Schönleben, 1592, † 7.8.1600, 58 Jahre alt; 5) Casparus Brunner aus Speyer, 1600, † 2.5.1615, 53 Jahre alt; 6) Johannes Zinck aus Königsberg in Franken, Kreis Hofheim, 1615, † 1635; 7) Sebastianus Schott aus Meiningen, 14.8.1624, † 15.10.1660; 8) Boppo Ernestus Hahn, Vicestadtrichter 1663 [? vergl. das nachfolgende Sterbedatum und das Jahr des Druckes der Leichenpredigt (1661)], † 10.3.1661.”
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